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   BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80   

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BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80 (https://dejure.org/1981,21643)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80 (https://dejure.org/1981,21643)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 1981 - BReg. 2 Z 35/80 (https://dejure.org/1981,21643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums von einer Instandhaltungsmaßnahme; Nicht unerhebliche Störung der Fassade des Gebäudes; Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG (mit Stimmenmehrheit) beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690 - WEM 1981, 62).

    Keinen rechtlichen Bedenken begegnet die Ansicht des Landgerichts, daß durch die Errichtung der Pergola die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, d.h. ihnen Nachteile erwachsen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ; vgl. BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173).

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Keinen rechtlichen Bedenken begegnet die Ansicht des Landgerichts, daß durch die Errichtung der Pergola die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, d.h. ihnen Nachteile erwachsen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ; vgl. BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173).

    Auch die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage ist ein Nachteil (BayObLGZ 1975, 177, 183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; Senatsbeschluß vom 8.8.1978 BReg. 2 Z 51/77; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; Bärmann/Pick/Merle RdNr. 24, Palandt Anm. 1 b, je zu § 22).

  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Die erforderliche Erklärung braucht dabei in der Beschwerdeschrift nicht ausdrücklich enthalten zu sein; es genügt, wenn aus dieser die Person des Beschwerdeführers durch Auslegung zu entnehmen ist (BGH, BayObLG a.a.O.; vgl. auch BGHZ 21, 168/172; Jansen a.a.O.).

    Denn es macht keinen Unterschied, ob die Person des Beschwerdeführers aus dem sich bei der landgerichtlichen Sammlung befindlichen Originalbeschluß oder aus einer der Beschwerdeschrift beigefügten Ausfertigung oder Abschrift dieses Beschlusses gewonnen wird, wie dies allgemein für zulässig erachtet wird (vgl. BGHZ 21, 168/174).

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG (mit Stimmenmehrheit) beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690 - WEM 1981, 62).

    Keinen rechtlichen Bedenken begegnet die Ansicht des Landgerichts, daß durch die Errichtung der Pergola die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, d.h. ihnen Nachteile erwachsen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ; vgl. BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173).

  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG (mit Stimmenmehrheit) beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; BayObLG NJW 1981, 690 - WEM 1981, 62).
  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Die Beschwerdeschrift muß deswegen, weil sie einen neuen Rechtszug einleitet, als wesentlichen Bestandteil die Erklärung enthalten, für wen die Beschwerde eingelegt wird (BGHZ 8, 299, 301 f. [BGH 13.01.1953 - IV ZB 94/52] mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 21.4.1976 BReg. 2 Z 86/75; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 4, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl, RdNr. 6, je zu § 21).
  • OLG Hamburg, 27.07.1976 - 2 W 34/76
    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Auch die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage ist ein Nachteil (BayObLGZ 1975, 177, 183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; Senatsbeschluß vom 8.8.1978 BReg. 2 Z 51/77; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; Bärmann/Pick/Merle RdNr. 24, Palandt Anm. 1 b, je zu § 22).
  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO gilt insofern für die Verfahrenszuständigkeit entsprechend (BayObLGZ 1975, 53, 55; vgl. KG NJW 1970, 330/331 f.; Palandt BGB 40. Aufl. WEG § 43 Anm. 4), auch die §§ 265, 325, 727 finden dementsprechende Anwendung (BayObLG MDR 1980, 142; Senatsbeschlüsse vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78 und 30.10.1979 BReg. 2 Z 28/78; vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 43 RdNr. 48; Rietschel LM § 43 WEG Nr. 1; Merle/Trautmann NJW 1973, 118/121 f.).
  • BayObLG, 18.09.1979 - BReg. 2 Z 73/78

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO gilt insofern für die Verfahrenszuständigkeit entsprechend (BayObLGZ 1975, 53, 55; vgl. KG NJW 1970, 330/331 f.; Palandt BGB 40. Aufl. WEG § 43 Anm. 4), auch die §§ 265, 325, 727 finden dementsprechende Anwendung (BayObLG MDR 1980, 142; Senatsbeschlüsse vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78 und 30.10.1979 BReg. 2 Z 28/78; vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 43 RdNr. 48; Rietschel LM § 43 WEG Nr. 1; Merle/Trautmann NJW 1973, 118/121 f.).
  • BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76

    Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
    Keinen rechtlichen Bedenken begegnet die Ansicht des Landgerichts, daß durch die Errichtung der Pergola die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, d.h. ihnen Nachteile erwachsen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ; vgl. BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 3 W 14/77
  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid;

  • BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abstellplatz; Einstellplatz; Fahrzeug;

    Danach kann dahinstehen, ob sich das Aufstellen von Kraftfahrzeugen auf einer Terrasse überhaupt im Rahmen der dem Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG zustehenden Befugnisse halten würde, insbesondere ob hieraus keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwachsen würde (z.B. eine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage - vgl. hierzu BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 116/117; 1980, 31/33; Senatsbeschluß vom 8.4.1981 BReg. 2 Z 35/80 -).
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